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In diesem Bereich bekommen Sie nützliche Hinweise zu der aktuellen Wetterlage. Wählen Sie bitte einen Bereich:
Informationen zu aktuellen Wetterlagen des Deutschen Wetterdienstes... l> Informationen zu der aktuellen Waldbrandsituation für den Landkreis Oberhavel... l>
| Helfen Sie Uns Waldbrände zu Verhindern! |
Hinweise: Auszug aus dem Waldgesetz des Landes Brandenburg § 23 Umgang mit Feuer Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten. § 37 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
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Hinweise des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz: Bei Waldbrandgefahr werden Waldbrandwarnstufen ausgelöst. Die Ämter für Forstwirtschaft können ab Waldbrandwarnstufe III Wälder für das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig ist. Die jeweilige Einzelfallentscheidung sowie die Information der Bevölkerung erfolgt durch das zuständige Amt für Forstwirtschaft. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von Waldsperrungen i.d.R. unberührt.
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INFORMATIONEN ZUM THEMA KATASTROPHENSCHUTZ: Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg... l> Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)... l> Notfallvorsorge Informationssystem "deNIS"... l>
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